Gründonnerstag im Lift – und Blackout

Gründonnerstag im Lift – und Blackout

Ein Zwischenfall... und diese Lichter sind weg

…kann die Feuerwehr einer Grossstadt innert nützlicher Frist alle in Aufzügen steckengebliebenen Menschen befreien?     

Was ist, wenn der grosse Blackout wirklich kommt

In der NZZ  vom 08.10.2022 beschreibt und testet Robin Schwarzenbach anschaulich urban survival ohne Strom

Er tastet sich mit einem Selbsttest an ein stromloses Leben heran

  • kocht mit Brennsprit, lebt bei Kerzenlicht
  • vermisst das Züritram, macht Homeoffice mit Laptop
  • Bürohaus- und Supermarkt-Türen gehen nicht auf
  • friert, lebt vom Notvorrat, inkl. Trinkwasser, ärgert sich über Putin
  • installiert die Notfall-App der Regierung
  • und informiert sich bei Polizei und Feuerwehr über deren Szenarien, Informations-Vorbereitungen, Notfall-Treffpunkte…

Doch eines geht ihm und dem Sprecher der städtischen Führungsorganisation unter, nämlich das heisse Problem der Liftanlagen in all den Wohn/Geschäftshäusern.

Im Normalfall...

ruft jemand, der in einem ausgefallenen Lift steckt via heutzutage vorgeschriebenem Lifttelefon die Feuerwehr oder eine Lift-Wartungsfirma an, in Zürich der Regel Walder Lift, das  ist die grösste in der Stadt, ein Beinahe-Monopolist.

Bei Total-Blackout hätten diese Dienste dann eine Riesenmenge Anrufe, die nicht einmal zu einem Bruchteil entgegengenommen werden können, das Festnetz wäre weitgehend sofort unbrauchbar, das Mobiltelefonnetz nach gut einer Stunde.

… und nun dasselbe ohne Kommunikationsmittel

Ob Walder Lift, via +41 44 307 44 77 24-h-Dienst oder 0800 92 53 37 Notfall, also per Festnetz, überhaupt erreichbar ist, wage ich zu bezweifeln, denn das setzt Strom

  • im betroffenen Lift bzw. der Lift-Mobiltelefonanlage
  • in mehreren Telefonzentralen / Glasfaserknoten zwischen Liftstandort und der Polizei/Feuerwehr/Walder
  • und dann nicht zuletzt im Gebäude der Fa. Walder selbst voraus.

Die Kommunikation zwischen der Walder-Einsatztruppe und dem Firmensitz ginge mangels Mobiltelefon auch nur anfangs, was weitere Dispositionen verunmöglicht. Wieviele Servicewagen  die haben, weiss ich nicht. Funkgeräte? Ob ein Notfallplan erarbeitet wurde, ist mir unbekannt, also ob Walder notfalls drei Dutzend informierte/instruierte Taxifahrer losschicken kann oder so was.

WALDER – Thurgauerstr. 68 – CH-8050 Zürich
= ziemlich weit weg von der City, je nach Weg 25 Minuten oder 13,2 km,
im Stromchaos-Stau…

Im Prinzip müsste die Feuerwehr ausnahmslos alle Liftanlagen in der ganzen Stadt innerhalb von wenigen Stunden abklappern, und sich in jedem Einzelfall vergewissern, das niemand steckengeblieben ist. Dabei kann sie nicht an den Haustüren klingeln, mangels Strom – also müsste sie sich mit den deponierten Feuerwehrschlüsseln Zugang verschaffen, was wohl weit zeitraubender ist als im Normalfall, also mit Strom.

Auch wären die Einsatzorte, Liftkeller usw., unbeleuchtet.

Dazu kommt das Verkehrschaos, ausgefallene Ampeln, Unfälle…

Inzwischen würden die Eingeschlossenen schwer atmen und in Panik geraten, ausrasten, zusammenbrechen. Dass die dann auch noch ihre Notdurft irgendwann verrichten müssen, erwähne ich nur ganz vorsichtig am Rande. Mir wird schon beim Gedanken ganz übel.

Die Einsatzkräfte müssten fertige gedruckte Listen aller Liftanlagen parat haben, denn der Laserprinter ist ja out, das Internet mobil unerreichbar. Haben die Feuerwehr und Walder das im Griff?

Die haben in einem solchen Fall vermutlich so schon alle Hände voll zu tun, die Polizei ebenso.

Der Wochentag oder die Tageszeit des Blackouts ist im Übrigen irrelevant: prinzipiell müssen alle Lifte kurzfristig überprüft werden. Bisher war man gewohnt, dass ein Blackout maximal 20 Minuten dauert…

Die Bürohäuser sind wohl tagsüber, die Wohnhäuser nachts nicht menschenleer – aber was ist, wenn der Stromausfall am Gründonnerstagnachmittag erfolgt? Also zu einem Zeitpunkt, in der Bürokollegen bzw. Mitbewohner und Hausmeister grösstenteils schon stundenlang im Gotthardstau stecken?

Nach drei Tagen ohne Wasser stirbt ein normaler Mensch, oder er erstickt vorher, wenn der Lift nicht gut belüftet ist  – vor allem,  man sich die wenige Luft mit mehreren Eingeschlossenen teilen muss. Dann kann man dann am Osterdienstag die Leichen bergen, die in einem über fünf Tage verlassenen Bürohaus oder einer Züribergvilla mit Lift elend umgekommen sind??

Ist die Feuerwehr imstande, alle Lifte auf diese Weise innert nützlicher Frist zu kontrollieren? Ich glaube das nicht – und das gäbe Tote

Ich kann nur appellieren...

dass Feuerwehr und Liftunternehmen sich unverzüglich und intensiv mit diesem Problem befassen.

Bin gespannt auf die Kommentare meiner Leser,
unten auf dieser Seite!

So wird das enden..

wenn da nicht zügig eine professionelle Planung gemacht wird.
In Zürich und überall sonst.

Denn z.B. dieses lange Wochenende (als Galgenfrist) kommt mit Sicherheit:

Gründonnerstag, 6. April 2023

Day(s)

:

Hour(s)

:

Minute(s)

:

Second(s)

Energiesparen ist keine Kunst

Energiesparen ist keine Kunst

Shopville-Rolltreppe in Zürich HB

…die SBB haben wohl noch nichts vom Problem mitbekommen – von vier Rolltreppen zwei abstellen, zumal bei der  ohnehin unnötigen/kurzen Rolltreppe, wäre seit Monaten an er Zeit. (Film vom 29.09.22)  –

Warmwasser-Leitungserwärmung

In den langen Korridoren in den Kellern zweier Mehrfamilienhäuser in Horn TG führt ein Widerstandsheizungs-System  der Warmwasserleitung entlang, so haben die Bewohner beim Händewaschen rascher Heisswasser zur Verfügung.

Die Drähte entlang der Leitung sind deutlich mehr als handwarm, das sind locker 500 W oder mehr.

Ein Kilowatt  kostet (künftig) gut 30 Rappen, mal 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr macht 8.750 kWh, da sagt man schon: 8,7 MWh, das sind dann  mal 0,3 CHF schöne CHF 2.625… für ein wenig Komfort… solche Dinger gibt es tausende im Land.

B. hat einen Miteigentümer darauf aufmerksam gemacht: der wusste nicht einmal davon. Das Thema wird aber nun aufgenommen, was B. natürlich freut.

Gemäss Bundesrat kommt es ja schliesslich auf jedes Kilowatt an – 😜.

… Spass beiseite, das Thema kann plötzlich ernst werden

Hornbachs unnötiger Wasserfall

… da pumpt ein Motor Wasser im Kreis, ziemlich sinnfrei (HORNBACH Galgenen, Eingangsbereich, 03.10.22)

Es geht nicht um die paar Watt – sondern darum, nicht durch provokative Energieverschwendung ein schlechtes Zeichen  für die Baumarktbesucher zu setzen.

Wie viel klüger wäre es, das Ganze auszuknipsen und einen poppigen Aufkleber anzubringen:

“Pumpe abgeschaltet, wir sparen Strom für uns alle!”

… an mir ist wohl ein genialer Baumakt-Manager bzw. Marketing-Guru verloren gegangen?

Was unternimmt der Staat?

Es fördert die Homepage https://www.energieschweiz.ch/programme/nicht-verschwenden/startseite/ – nur lesen die eigenen Leute (z.B. SBB-Zuständige) so was nicht!

 

 

Ein Alptraum – Viren & Magistraten vor Gericht

Gestern Nacht hatte ich einen furchtbaren Traum, er spielte offenbar irgendwann 2021 oder 2022 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Auf der Anklagebank sassen mehrere pensionierte Bundesräte, ehemalige Spitzen von Armee und Zivilschutz und zahllose Bundesbeamte aller Rangstufen, teils erst kürzlich pensioniert, sowie diverse Berater von McKinsey und dergleichen, vornehmlich jüngere HSG-Betriebswirtschaftler, letztere mit nichtssagend-dümmlichem Gesichtsausdruck, weshalb sich ein Zuschauer neben mir halblaut fragte, wie solch bleiche, lebensunerfahrene Buben überhaupt bis hierher kommen.

Der Bundesanwalt gab sich nüchtern, ohne Pathos, und führte aus, alle diese Angeklagten hätten im gemeinsamen Zusammenwirken, bandenmässig und vorsätzlich, mit Steuermitteln errichtete, unersetzlich wertvolle Infrastruktur zerstört, namentlich mehrere grosse unterirdische Militärspitäler. Sie hätten darüberhinaus liebevoll-vorausschauend eingelagerte medizinische Notfallausrüstung von Armee und Zivilschutz im Wert von mehreren hundert Millionen Franken mutwillig und ohne Not kostenpflichtig entsorgt und sonstwie verschleudert. Man habe im tiefsten Frieden, aber nach jahrzehntelange Milliarden-Investitionen nicht einmal alle einberufenen 8000 Soldaten mit vollkommener Ausrüstung für einen Sanitäts-Einsatz mobilisieren können.

Es gehe aber nicht einzig um Misswirtschaft mit Bundesmitteln, sondern um das Inkaufnehmen einer völlig unzureichende Ausstattung unseres Staates gegenüber einer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden existenzbedrohenden Gefahr, einzig um des schnöden Mammons Willen, aus Profilierungssucht und Eitelkeit. Bei den jungen überbezahlten Beratern kämen noch Dummheit, Ausbildung durch heutige schweizerische Lehrer*innen und mangelnde Geschichtskenntnis dazu.

Er kam zu dem überraschenden, aber überzeugend vorgetragenen Schluss, es liege eventualvorsätzlicher Massenmord vor, sowohl durch Handlungen, wie auch durch Unterlassung, denn gouverner sei prevoir. Man habe willentlich und wissentloch die Folgen in Kauf genomen.

Hierauf erlitt ein linksgrüner SRG-Jeanstyp, der die kafkaeske Szene für seine Zuschauer – schliesslich hatte fast ein jeder Bürger  irgendwelche Freunde und Verwandte in seinem Umkreis verloren – filmen sollte, einen Nervenzusammenbruch.

Bundesstrafgericht, Bellinzona

Die Verhandlung wird nach kurzer Pause fortgesetzt.

Wer aufgrund intellektueller Defizite nicht im Stande sei, das Wesen einer Pandemie zu erfassen, zu begreifen und als Staatsorgan nach dieser Erkenntnis zu handeln, sei a priori nicht berufen, ein öffentliches Amt zu bekleiden, weshalb Einlassungsfahrlässigkeit vorliege, begangen durch den Antritt eines des Amtes, zu dem man offenkundig schlicht nicht geeignet sei.

Nun kommen die Advokaten zu Wort.

Ein blauäugiger, glatzköpfiger Zürcher Prominentenanwalt, der Verteidiger der wohlhabenderen, nämlich der privatwirtschaftlich tätigen Angeklagten, führte aus, nicht einmal der (mitangeklagte) Armeearzt hätte eine Corona-Katastrophe voraussehen können; im übrigen sei es unmöglich, einen Staat oder eine Gesellschaft mit zureichen Mitteln für beliebig grosse, unvorhersehbare Ereignisse auszurüsten.

Hierauf belegten jedoch die Experten und Gutachter der Anklage, dass Pandemien nicht nur in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen seien, sondern in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion einen wichtigen Platz einnähmen, zumal die Menschheit heute wesentlich dichter zusammenlebe, Seuchen sich ungeheuer rasch verbreiten und im übrigen die natürlichen Abwehrkräfte der Menschen durch ihren ungesunden Lebenswandel geschwächt seien; dies sei allgemein bekannt. Sogar ein hundskommuner Programmierer wie Bill Gates habe dergleichen vorausgesehen öffentlich davor gewarnt.

 

Hierauf belegten jedoch die Experten und Gutachter der Anklage, dass Pandemien nicht nur in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen seien, sondern in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion einen wichtigen Platz einnähmen, zumal die Menschheit heute wesentlich dichter zusammenlebe, Seuchen sich ungeheuer rasch verbreiten und im übrigen die natürlichen Abwehrkräfte der Menschen durch ihren ungesunden Lebenswandel geschwächt seien; dies sei allgemein bekannt. Sogar ein hundskommuner Programmierer wie Bill Gates habe dergleichen vorausgesehen öffentlich davor gewarnt.

Die Advokaten behaupteten weiter, was den Mangel an Intensivstationen und Spitalbetten im Allgemeinen anbelangt, so sei das Land vorzüglich gemäss internationalen Standards gerüstet gewesen.

Es ging ein Raumen durch den Zuschauerraum, als der Bundesanwalt entgegnend ausführte, selbst die notorisch unfähige Regierung eines failed state wie Italien habe einiges mehr, die von einer Geiz-ist-geil-Denkungsart beherrschte Bundesrepublik hingegen über 2.5 mal mehr geeignete Spitalbetten  (Intensivstationen, Beamungsgeräte etc.) vorbereitet gehabt. Dass ausgerechnet die angeblich reiche und hochgradig durch- und überorganisierte und perfektionierte Eidgenossenschaft diesbezüglich ein Entwicklungsland sei, könne nur mit bösem Vorsatz oder bewusstem Inkaufnehmen eines Desasters erklärt werden. Zumindest Eventualvoratz sei zwingend anzunehmen.

Als er noch einen drauflegte und behauptete, nachlässiges Verhalten gegenüber dem Kanton Tessin sei mit Rassismus gegen Italienern begründet und er hätte daherer eine Anklage wegen  Völkermord zumindest erwogen, wachte ich auf. Schweissgebadet. Meine Lunge schmerzte.

Hat sich wieder einschlief uns weiterträumte, bemerkte ich erstmalig einen ältlichen Herrn auf der Anklagebank, der irgendwie nicht zu den Generälen und den honorigen Magistraten und Bundesbeamten zu passen schien und auch nicht mit diesen solidarisierte.

Auch er trage unverzeihliche Schuld an der schlechten Vorbereitung unseres Gemeinwesens für den Ernstfall, rief der Bundesanwalt, indem er wie ein stalinistischer Ankläger in einem Schauprozess mit blossen Fingern auf den lässig angezogenen Mann zeigte. Ich fragte meinen Sitznachbarn auf der Tribüne, wer das denn sei. Das sei Andreas Gross von der GSoA.

 

Andreas Gross, Gesellschaft Schweiz ohne Armee

Ich hoffe, dass ich von diesen Prozess heute nacht nicht eine Fortsetzung träume, aber wenn, dann werde ich es selbstverständlich berichten.

Denkfehler bei Zweckvermögen

Denkfehler bei Zweckvermögen

Der typische historisch gewohnte Zinssatz, etwa im schweizerischen Obligationenrecht, beträgt 5 % pro Jahr. Hypothekar- und Staatsanleihezinsen haben in der Vergangenheit meist zwischen 3,5 und 6,5 % geschwankt.

Darauf basierend kommt es in der Praxis oft vor, dass eine Vermögensmasse so angelegt werden soll, dass die Zinsen und Dividenden für laufende Ausschüttungen (also für die Förderung des Stiftungzweckes, wie gute Werke, oder auch schlicht für die Lebenshaltungskosten begünstigter Personen) verwendet werden sollen, währenddem das eigentliche Kapital erhalten bleiben sollte.

 

 

Man geniesst die Früchte und lässt den Baum stehen.
Das ist zumindest die fromme Absicht.

Damit wird schon der erste grosse Fehler begangen, denn die Inflation in der Wirtschaftsboomzeit etwa ab den 60er-Jahren bis in die 90er- hinein wurde generell nirgends berücksichtigt.

Hat eine Vermögensmasse, wie allgemein üblich, stets den Nominalertrag und nicht den Realzins ausgeschüttet, unterlag das Kapital voll der Inflation.

Von der ursprünglich gewünschten Kapitalerhaltung kann dann nicht mehr die Rede sein…

 

Beispiel

Vermögen 100.000, Couponertrag 5%, daher Ausschüttung 5 %, Nichtbeachtung von 3 % Inflation – so liegt das reale Vermögen im nächsten Jahr bei 97.000.

Um die Kaufkraft des Vermögens zu erhalten, hätte man nur 2 % ausschütten dürfen.

 

Eine Volkswirtschaft kann mittel- bis langfristig nur einen Realzins von ungefähr 2 % verkraften, in der Praxis liegt er jedoch regelmässig tiefer, so auch derzeit, bei der heutigen riesigen Schuldenlast würde das System unter zu hohen Realzinsen zusammenbrechen. Lediglich bei einem hohen realen Wirtschaftswachstum kann auch ein hoher Realzins erzielt werden, so etwa ca. 1870 – 1890.

Die amtlichen Zahlen betreffend Konsumentenpreisindex sind zudem bekanntlich mit Vorsicht zu geniessen, da sie aus politischen Gründen vielerorts manipuliert werden.

Der Zinsertrag unterliegt zudem oft der Kapitalertragsbesteuerung, z.B. 27,5% in Österreich oder der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%. So wird im Endeffekt allen Ernstes die Inflationsrate als Einkommen besteuert.

 

Der nächste große Fehler besteht in der Versuchung, möglichst ertragreiche Anlagen zu tätigen, welche regelmäßig ein im gleichen Maße erhöhtes Risiko beinhalten, denn meistens  bewertet der Markt das Risiko adäquat – insbesondere auf längere Sicht.

So wurden Ende der 70er-Jahre volkswirtschaftlich ungebildeten Anlegern  14 %ige australische  Bonds aufgedrängt, und prompt hat sich dann die Währung in Kürze in größerem Masse als der Mehrtrag gegenüber einer europäischen Anlage abgewertet. Im Endeeffekt konnten so aber satte 14 % ausgeschüttet werden, obwohl in Wahrheit kurz darauf ein Währungsverlust (zuzüglich eines Inflationsverlustes in der Heimatwährung) erzielt worden waren.

Es ist zwar eine volkswirtschaftliche Gesetzmässigkeit, dass die Währung eines Hochzinslandes mittelfristg abwertet und umgekehrt (etwa der niedrigverzinste Schweizerfranken steigt) – dennoch wird diese alte Erkenntnis gerne verdrängt, bis die Stunde der Wahrheit schlägt.

Begünstigte von Stiftungen neigen leider regelmässig dazu, die Zuständigen zu hoch verzinsten Anlagen zu bewegen, die dann womöglich in einem Fiasko enden.

Auf der anderen Seite werden ewigwährende Anlagen wie zum Beispiel Gold infolge seiner Zinslosigkeit gerne ganz bewusst vernachlässigt, um möglichst hohe Ausschüttungen zu ermöglichen.

 

Die hohe Anleihen-Rendite von 14-16% (oben) rächte sich mit einem Kursverlust von ca. 160 auf 100 (unten, ganz links, 1984)

Wird das Vermögen in stark schwankenden Anlagen, beispielsweise Aktien, angelegt so setzt man die Empfänger der Leistungen den Launen der Börse aus.

Hier ist die Gefahr gegeben, dass man noch gar nicht realisierte Gewinne ausschüttet, die sich beim nächsten Crash in Luft auflösen.

Dürfen hingegen satzungsgemäss nur realisierte Gewinne ausgeschüttet werden, so so führt dies u.U. zum Verkauf guter Anlagen, die man besser behalten hätte.

 

Schon früher war somit dieses Vorgehen, also die Ausschüttung “nur”der Erträge und die vermeintliche Erhaltung des Kapitals, ein einziger grosser Trugschluss und/oder eine Verführung zu unglücklichen Anlage-Entscheidungen. 

Selbstbetrug ist die einzige ethisch vertretbare Form des Betruges . . .

Nun hat sich diese Problematik in den letzten Jahren nochmals massiv verschärft:

Inzwischen liegen die Zinssätze vielerorts bei, manchmal sogar unter Null. Dies war historisch gesehen völlig denkunmöglich, daher hat auch niemand entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Immerhin entfällt wenigstens weitgehend die Besteuerung des inflationsbedingten Scheinertrages.

Andererseits bleibt aber angesichts des +/- Nullergebnisses auch kein nomineller Ertrag übrig, der verteilt werden kann. Somit laufen derzeit viele wohltätige Stiftungen mangels Ertrages völlig auf Grund, zumal nach Abzug der Verwaltungskosten. Dasselbe gilt für privatnützige Stiftungen, deren unglücklich abgefasste Satzungen die Destinatäre in zinsarmen Zeiten verhungern lassen.

 

Also sehen wir, dass ein radikales Umdenken notwendig ist. Ansonsten erfüllen alle diese zweckgebundenen Vermögensmassen ihre Funktion nicht, und das Kapital, zumindest das in Nominalwerten angelegte, fällt irgendwann den Wirren der Zeit zum Opfer. Das kann es ganz einfach nicht gewesen sein.

Wir erkennen, dass, wie oben dargelegt, schon seit jeher in Wahrheit die Stiftungskapitalien angegriffen wurden, und es eigentlich nicht der Sinn und Zweck der gutgemeinten Sache sein kann, dass die Empfänger der Leistungen von der Zinspolitik der Zentralbanken beziehungsweise allfälligen inflationsbedingt hohen Nominalzinsen und/oder der Entwicklung der Börse abhängig sind. Somit ist keine (wünschenswerte) gleichmässige Ausschüttungspolitik möglich.

Es muss also eine andere Lösung als die sture Ertragssausschüttung gefunden werden.

Es ist m.E. absolut sinnvoll, regelmässig (meist jährlich) denselben Prozentsatz des Gesamtvermögens auszuschütten, und zwar gleichgültig, ob das nominelle oder auch das reale Stiftungskapital im Betrachtungszeitraum (i.e. meist im vergangenen Jahr) gestiegen ist oder nicht.

Ich stelle mir vor, dass wir hier von jährlichen Sätzen von 3 – 6 % sprechen, allenfalls auch deutlich mehr.

Es ist ja sinnvoll, ein Vermögen möglichst bald einen guten Zweck zuzuwenden und nicht auf den Jüngsten Tag zu warten – allzu oft haben Kriege oder Krisen Werte zerstört, die man wesentlich sinnstiftender vorher Bedürftigen hätte zukommen lassen können. 

In den meisten Fällen wird es ungefähr richtig sein, jährlich in etwa 6% auszuschütten.

Ich möchte dies allen Zuständigen sehr ans Herz legen.

Salt. in the soup

Salt. in the soup

BLACKLISTEDBY DISAPPOINTMENT

Ans Vaterland, ans theure, schliess dich an, lässt Schiller seinen Attinghausen im Tell sagen – doch heute hört man in der Schweiz nur noch: Kein Anschluss unter dieser Nummer.

Merke: Sparen lernt man nur bei reichen Leuten – es geht da immerhin um CHF 9.90/Mt.

Nun sehen wir einmal mehr, dass Burkina Faso nicht schlechter ist als die Schweiz, nur billiger:
  • B. kündigt ein wenig benutztes Abo fristgerecht; er gedachte auf PrePaid umzusteigen und die Nummer zu behalten.
 
Mobiltelefonate innerhalb der EU sind sehr billig geworden, Roaming tut nicht mehr weh.
Umso mehr gehen Gespräche von der EU in die Schweiz und umgekehrt ins Tuch. Provider beider Seiten missbrauchenden Umstand, dass CH nicht EU ist, schamlos.Und das BAKOM setzt keinerlei Druck auf – oder dann erfolglos.
 
Folge: EU-Leute, die oft in CH sind, benötigen ein Mobile mit Dual-SIM, 1. EU 2. CH. So kam B. zu einer Zweitkarte bei Salt.
  • Beweis der Kündigung: Mitschnitt des Telefonates vom 28 Mai 2018, 11:38 Uhr mit dem Salt.-Abonnementsdienst (Nummer 0800 780 100)

Originalfile

by [Ivo Bechtiger]_232- 0800780100_20180528113811(163).wav - | (Anhören bringt nicht viel: erst gegen Schluss wird die Kündigung zweimal als erfasst bestätigt)

  • B. glaubt, er habe sogar mal eine schriftliche Bestätigung  gesehen – aber im Vertrauen auf Schweizer Dienstleistungsqualität nicht weiter beachtet und entsorgt
  • B. wollte schon mal was einzahlen,das gehe aber erst nach 04.10.18, sagte der Agent schon bei der Kündigung, und später erneut
  • Nach  Verfalls des Abos erhielt B. eine Rechnung für vorzeitige Aboauflösung. Es würden ihm demnächst CHF 210,– strafweise verrechnet
  • Wie dumm muss einer/eine sein, um immer noch Chef Administration/EDV des drittgrössten Providers einer für Qualität (LOL) weltberühmten Staates zu sein?
  • Was tut der Konsument, der nicht nachher seinem Geld nachrennen will: er cancelt die LSV-Ermächtigung auf der Bank. Die werden dann schon kommen, mit einer Korrektur.
  • Tatsächlich, der Strafbetrag wurde in einer neuen Abrechnung wieder gutgeschrieben. Die Botschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  • B. zahlte nach einiger Zeit CHF 20,– bar ein, die letzte Abo-Belastung von 9,– würde dann logischerweise wohl abgezogen, der Rest wäre eine erste Prepaid-Einzahlung.
  • Das Telefon funktionierte denn auch einige Tage.
  • Dann kam eine Kündigung des Abos per Post (ja, die gibts auch noch) ins Haus – also, erst mal macht Salt. einen Fehler, wehrt man sich nicht, ist man 210 Franken los, sonst gilt man als zu kündigender Bösewicht.Keine rede von Prepaid.
  • B. unternahm nichts, hatte ja 20,– eingezahlt. Müsste ja funktionieren. Denkste.
  • Plötzlich ist die Leitung tot – trotz Guthaben!
  • B. überlegt nun diese Nieten im Nadelstreif zum Friedensrichter zitieren… um sein Guthaben zu erhalten und seine Nummer zu transferieren.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Telefonieren mit salt. ist fast so schön wie Banken bei Raiffeisenman zahlt die Boni derer, die den Laden nicht im Griff haben.

Es kommt aber noch viel schöner

 

 

Geldschöpfung für Dummies

Geldschöpfung für Dummies

…ob die ständige Geldschöpfung gut ist, werden wir ja noch sehen… (Die Initiative basierte aber jedenfalls auf falschen Vorstellungen, da sind die Fehler der Bundeskanzlei vergleichsweise harmlos)

Oh mia patria, si bella e perduta…                                  

Verdi, Gefangenenchor aus Nabucco

So einfach ist das angeblich, da gibts zwei Methoden: Erstens – eine Bank vergibt Einlagen  ihrer Kunden an andere Kunden als Kredit. Zweitens: Die freche Bank “schafft” Geld, indem sie Kunden auf deren Kreditkonto cool Gutschriften erteilt.

Am nächsten Tag will der Kunde (im zweiten Fall) das Geld wegüberweisen (etwa zum Autohändler), das geht meist über das SIC (Interbanken-Clearing) der Nationalbank. Nur ist das SIC-Konto der Bank bei der SNB leer… die Bank, die grundlos Gutschriften erteilt, ist bald mal pleite. Daran kann selbst die Bundeskanzlei wenig ändern.

So ist es wirklich: irgendwer muss irgendwann das SIC-Konto der Bank gefüllt haben, sonst kann sie kein Geld wegüberweisen bzw. keinen Kredit vergeben. Aus nichts wird nichts: Jede Buchung hat zwei Seiten (schon mal von Soll und Haben gehört?) – das zu verbuchende Geld muss erst mal im Bankensystem sein. Banken können nicht hexen!

Anfangs waren 20.000 in der Kasse der Witwe Bolte; die zahlt 20.000 auf ein Sparbuch ein, die Bank vergibt damit einen Kredit an den Maserati-Fan Jugovic, der überweist das Geld seinem Autohändler, der zahlt es wiederum auf eine Bank ein, jetzt haben Frau Bolte und der Autohändler je 20.000, also zusammen 40.000 Bankguthaben und Jugovic hat 20.000 Schulden.

Es gibt netto immer noch gleich viel Geld (40.000 – 20.000 = 20.000, nicht mehr als Mme Bolte anfangs hatte.

Somit wird das Buchgeld durch die Kreditvergabe geschöpft, also der Geldumlauf erhöht, aber zwingend auf Basis einer Kundeneinlage.

Das Abstimmungsbüchlein sagt anfangs richtig, die Bank könne das Geld der Kundin verwenden. Es gibt aber nicht zweierlei Arten der Kreditvergabe – es gibt nur diese eine: Kundeneinlagen im Bankensystem werden als Kredite weitervergeben. Kredit “schafft” zusätzliches (Buch)Geld, also Guthaben, aber nicht grundlos, scheinbar aus dem Nichts.

Die “zweite” Methode ist somit exakt die erste, in unglücklichen Worten wiederholt.

Wenn die Bundeskanzlei nicht versteht, wie das Geldwesen funktioniert, wie soll es der Bürger kapieren, der darüber an der Urne befinden soll?

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