Corona: Sauerstoffgerät für zuhause

Corona: Sauerstoffgerät für zuhause

Ich habe mir nun coronahalber diese Maschine in China bestellt.

Die schlimmsten Patienten in den Spitälern werden derzeit in ein künstliches Koma versetzt und ebenfalls mit Sauerstoff beatmet.

Das Gerät hier ist natürlich nur eine matte Version von so einem anders konstruierten und sündteuren Spitalding, aber angenommen, man müsste zu Hause zu bleiben, weil die Spitäler ohnehin hoffnungslos am Anschlag sind und ohnehin keine Geräte mehr frei haben, wäre es doch weitaus besser dieses Sauerstoffgerät zu haben als nicht.

Nicht unerwartet ist es allerdings ausverkauft. Im Moment wurde ich vertröstet auf Mitte April, es kommt dann per Luftfracht aus China. Sehr freundlicher und kompetenter Service, die Firma hat auch eine sehr gute und wirklich professionelle Homepage.

Die Kosten sind mit knapp grob EUR 415/CHF 340,– inkl. Expressversand ausserordentlich gering, finde ich. Lieferung in die Schweiz spart etwas Mehrwertsteuer.

Da ich es von meinen Eltern her kenne, ist sowas im Alter ein allgegenwärtiges Haushaltsgerät wie ein Küchenmixer…also ist die Anschaffung überhaupt nicht sinnlos, falls Corona mich verschonen sollte.

Einsprüche von Fachleuten vorbehalten, würde ich meinen,  ihr solltet eine solche Anschaffung auch ins Auge fassen…

 Hier nochmals der Link (nein, ich habe keine Provison von denen…).

 Der Hersteller Shenzen Deda produziert noch weitere ähnliche Geräte.

Update: Gerät erhalten, funktioniert tadellos.

Luft wird via Wasserbehälter angefeuchtet (da kamen in den Spitälern bei Intubationen z.T. [lebensgefährliche] Fehler vor).

Muss aber noch Ersatzmaterial haben, falls was kaputt geht (Schläuche).

NZZ 23.03.20, Seite 16 – zum Kommentar unten, ob das Gerät nicht am Ende eine Kaffeemaschine sei…

Ein Alptraum – Viren & Magistraten vor Gericht

Gestern Nacht hatte ich einen furchtbaren Traum, er spielte offenbar irgendwann 2021 oder 2022 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Auf der Anklagebank sassen mehrere pensionierte Bundesräte, ehemalige Spitzen von Armee und Zivilschutz und zahllose Bundesbeamte aller Rangstufen, teils erst kürzlich pensioniert, sowie diverse Berater von McKinsey und dergleichen, vornehmlich jüngere HSG-Betriebswirtschaftler, letztere mit nichtssagend-dümmlichem Gesichtsausdruck, weshalb sich ein Zuschauer neben mir halblaut fragte, wie solch bleiche, lebensunerfahrene Buben überhaupt bis hierher kommen.

Der Bundesanwalt gab sich nüchtern, ohne Pathos, und führte aus, alle diese Angeklagten hätten im gemeinsamen Zusammenwirken, bandenmässig und vorsätzlich, mit Steuermitteln errichtete, unersetzlich wertvolle Infrastruktur zerstört, namentlich mehrere grosse unterirdische Militärspitäler. Sie hätten darüberhinaus liebevoll-vorausschauend eingelagerte medizinische Notfallausrüstung von Armee und Zivilschutz im Wert von mehreren hundert Millionen Franken mutwillig und ohne Not kostenpflichtig entsorgt und sonstwie verschleudert. Man habe im tiefsten Frieden, aber nach jahrzehntelange Milliarden-Investitionen nicht einmal alle einberufenen 8000 Soldaten mit vollkommener Ausrüstung für einen Sanitäts-Einsatz mobilisieren können.

Es gehe aber nicht einzig um Misswirtschaft mit Bundesmitteln, sondern um das Inkaufnehmen einer völlig unzureichende Ausstattung unseres Staates gegenüber einer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden existenzbedrohenden Gefahr, einzig um des schnöden Mammons Willen, aus Profilierungssucht und Eitelkeit. Bei den jungen überbezahlten Beratern kämen noch Dummheit, Ausbildung durch heutige schweizerische Lehrer*innen und mangelnde Geschichtskenntnis dazu.

Er kam zu dem überraschenden, aber überzeugend vorgetragenen Schluss, es liege eventualvorsätzlicher Massenmord vor, sowohl durch Handlungen, wie auch durch Unterlassung, denn gouverner sei prevoir. Man habe willentlich und wissentloch die Folgen in Kauf genomen.

Hierauf erlitt ein linksgrüner SRG-Jeanstyp, der die kafkaeske Szene für seine Zuschauer – schliesslich hatte fast ein jeder Bürger  irgendwelche Freunde und Verwandte in seinem Umkreis verloren – filmen sollte, einen Nervenzusammenbruch.

Bundesstrafgericht, Bellinzona

Die Verhandlung wird nach kurzer Pause fortgesetzt.

Wer aufgrund intellektueller Defizite nicht im Stande sei, das Wesen einer Pandemie zu erfassen, zu begreifen und als Staatsorgan nach dieser Erkenntnis zu handeln, sei a priori nicht berufen, ein öffentliches Amt zu bekleiden, weshalb Einlassungsfahrlässigkeit vorliege, begangen durch den Antritt eines des Amtes, zu dem man offenkundig schlicht nicht geeignet sei.

Nun kommen die Advokaten zu Wort.

Ein blauäugiger, glatzköpfiger Zürcher Prominentenanwalt, der Verteidiger der wohlhabenderen, nämlich der privatwirtschaftlich tätigen Angeklagten, führte aus, nicht einmal der (mitangeklagte) Armeearzt hätte eine Corona-Katastrophe voraussehen können; im übrigen sei es unmöglich, einen Staat oder eine Gesellschaft mit zureichen Mitteln für beliebig grosse, unvorhersehbare Ereignisse auszurüsten.

Hierauf belegten jedoch die Experten und Gutachter der Anklage, dass Pandemien nicht nur in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen seien, sondern in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion einen wichtigen Platz einnähmen, zumal die Menschheit heute wesentlich dichter zusammenlebe, Seuchen sich ungeheuer rasch verbreiten und im übrigen die natürlichen Abwehrkräfte der Menschen durch ihren ungesunden Lebenswandel geschwächt seien; dies sei allgemein bekannt. Sogar ein hundskommuner Programmierer wie Bill Gates habe dergleichen vorausgesehen öffentlich davor gewarnt.

 

Hierauf belegten jedoch die Experten und Gutachter der Anklage, dass Pandemien nicht nur in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen seien, sondern in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion einen wichtigen Platz einnähmen, zumal die Menschheit heute wesentlich dichter zusammenlebe, Seuchen sich ungeheuer rasch verbreiten und im übrigen die natürlichen Abwehrkräfte der Menschen durch ihren ungesunden Lebenswandel geschwächt seien; dies sei allgemein bekannt. Sogar ein hundskommuner Programmierer wie Bill Gates habe dergleichen vorausgesehen öffentlich davor gewarnt.

Die Advokaten behaupteten weiter, was den Mangel an Intensivstationen und Spitalbetten im Allgemeinen anbelangt, so sei das Land vorzüglich gemäss internationalen Standards gerüstet gewesen.

Es ging ein Raumen durch den Zuschauerraum, als der Bundesanwalt entgegnend ausführte, selbst die notorisch unfähige Regierung eines failed state wie Italien habe einiges mehr, die von einer Geiz-ist-geil-Denkungsart beherrschte Bundesrepublik hingegen über 2.5 mal mehr geeignete Spitalbetten  (Intensivstationen, Beamungsgeräte etc.) vorbereitet gehabt. Dass ausgerechnet die angeblich reiche und hochgradig durch- und überorganisierte und perfektionierte Eidgenossenschaft diesbezüglich ein Entwicklungsland sei, könne nur mit bösem Vorsatz oder bewusstem Inkaufnehmen eines Desasters erklärt werden. Zumindest Eventualvoratz sei zwingend anzunehmen.

Als er noch einen drauflegte und behauptete, nachlässiges Verhalten gegenüber dem Kanton Tessin sei mit Rassismus gegen Italienern begründet und er hätte daherer eine Anklage wegen  Völkermord zumindest erwogen, wachte ich auf. Schweissgebadet. Meine Lunge schmerzte.

Hat sich wieder einschlief uns weiterträumte, bemerkte ich erstmalig einen ältlichen Herrn auf der Anklagebank, der irgendwie nicht zu den Generälen und den honorigen Magistraten und Bundesbeamten zu passen schien und auch nicht mit diesen solidarisierte.

Auch er trage unverzeihliche Schuld an der schlechten Vorbereitung unseres Gemeinwesens für den Ernstfall, rief der Bundesanwalt, indem er wie ein stalinistischer Ankläger in einem Schauprozess mit blossen Fingern auf den lässig angezogenen Mann zeigte. Ich fragte meinen Sitznachbarn auf der Tribüne, wer das denn sei. Das sei Andreas Gross von der GSoA.

 

Andreas Gross, Gesellschaft Schweiz ohne Armee

Ich hoffe, dass ich von diesen Prozess heute nacht nicht eine Fortsetzung träume, aber wenn, dann werde ich es selbstverständlich berichten.

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