Änderung der Rechtschreibverordnung

Änderung der Rechtschreibverordnung

Kundmachung

betreffend die Änderung der Rechtschreibverordnung

im Hause B. im Sinne einer korrekten, nämlich unhöflichen,

Kleinschreibung der Unhöflichkeitsform,

vom 1. Januar 2018

 

Einst (2002) gab sich B. bezüglich der neuen Rechtschreibung unbeugsam.

Namentlich dass man z.B. selbst seine Angebetete kleingeschrieben duzt, jeden dahergelaufenen Unbekannten hingegen gross Siezt, wollte ihm nicht einleuchten: das verstiess (und verstösst noch immer) gegen den elementaren Anstand gegenüber den Du-Menschen, die damit abgewertet werden.

Also verkündete er im Dezember 2002 feierlich wie folgt:

Wer in dem Irrglauben, die deutsche Rechtschreibreform sei mit Höflichkeit, Anstand und Sitte vereinbar, sich erlaubt, B. mit kleingeschriebenem Du anzuschreiben, wird wegen crimen laese majestatis mit dem Entzug der vertraulichen Anrede bestraft und per sofort gesiezt.

Auch sonst war er u.a. tierschützerisch unterwegs, wegen der orthographisch ausgerotteten  Gemsen:

Nach wie vor gibt es die Gemsen (von Einz. Gemse, in Bayern fälschlich Gams genannt). B. verwahrt sich gegen die Verunglimpfung dieser unschuldigen Viecher als Gämsen. Pfui Teufel. Die Umstellung ist ihm zu aufwändig, und wer sich nach dieser Reform richtet, ist gemäss neumodisch-komischer Logik ein Wändehals. Wie man es auch dreht und wändet, B. lässt sich nicht von solchen Pfuschern seine eigenen Worte im Hals umdrähen (von Draht) und gäht (von Gang) zu irregeleiteten Gärmanisten dermassen auf Distanz, dass er sich nicht mal jene Wohltaten von einem ebensolchen bieten liesse, wie sie sich der vielzitierte Götz von B. immerhin (wenngleich vergäblich) von Hauptleuten antun lassen wollte.

Inzwischen ist B. altersmild geworden.

In der Sache hat er seine Denkweise nicht geändert – aber leider sehen es die andern fast ausnahmslos nicht so wie er, und in Rechtschreibung und Grammatik gilt:

Ein Fehler, den alle machen, wird zur allgemein gültigen Regel.

Als Jurist kann er sich damit kaum abfinden: wenn alle morden und stehlen, wir dann Morden und Stehlen zur Pflicht?

Hiermit tut er kund und zu wissen, dass er sich ab 1. Januar 2018 der Mehrheit beugt, aus Du wird du, auch wenn die Masse Unrecht bzw. eine seltsame Auffassung vom Umgang mit vertrauten Dritten hat.

Hauptgrund ist vor allem, dass alle Rechschreibprüfungsprogramme ständig gegen B. opponieren. Das hat ihn zermürbt. Der Klügere gibt nach.

Immerhin ist er noch kein unbescheidener Engländer, der sich selbst (I) gross und den anderen (you) klein schreibt.

Hingegen bleibt B. stur bei der Abschaffung des scharfen S (ß), was zudem der Schweizer Landessitte entspricht. Auch macht er nach der Briefanrede kein Komma und beginnt den ersten Absatz ganz normal mit einem Grossbuchstaben (also nicht: Sehr geehrte Damen und Herren, gerne…). Länder kürzt er in Adressen zukunftsweisend  mit dem ISO-Code ab (also z.B. DE statt D), nicht nach KFZ-Kennzeichen.

Der Eigensinn ist ihm also geblieben, nur den Anstand hat er aufgegeben.

Denk ich an Deutschland
in der Nacht /
Dann bin ich
um den Schlaf gebracht.

Heinrich Heine

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