Raubüberfall-update

Raubüberfall-update

Bekanntlich wurde B. im Februar 2019 von zwei Bewaffneten Räubern heimgesucht und hat das unbeschadet überstanden.

Im letzten Neujahrsbrief wurde darüber mit einem harmlosen Anfang (hier) und danach mit einer ausführlichen Schilderung der Tat (hier) berichtet, die in der Rohfassung noch in der selben Nacht fast fertiggestellt wurde.

Was ist seither geschehen?

Rund vier Wochen nach der Tat wurden zwei Berufseinbrecher verhaftet, Brüder, beide türkischer Herkunft, einer aus der Gossau SG, einer aus Biel. Grund: Genspuren – die Polizei hat es aber nicht gern, wenn man zuviele Details bekanntgibt, da sonst die nächste Generation daraus lernt.

Das aufgezeichnete Telefonat half wohl auch, ebenso der Film der Synagoge, der hier angesehen werden kann.

Blick von der Synagoge die Gerechtigkeitsgasse (Mitte) hinunter.

Ab ca. der 16. Sekunde kommen die zwei Räuber auf dem
Trottoir die Gasse herauf und gehen rechts ab.

Der Abgang der Räuber...

… Film ansehen, Bild anklicken.

Quelle: nicht Youtube, sondern eigener Server
– bitte melden wenn zu langsam.


WANTED: “Nelo”

 

Die Untersuchung liegt beim Kanton Thurgau. B. musste dort Fotos ansehen, das war aber unangenehm weil gar nicht einfach.

Die Banditen haben irgendwo gehört, dieser B. habe immer CHF 500 – 800.000 im Tresor (schön wär’s) – da war die Versuchung gross und so wurden aus sonst “braven”  Einbrechern bewaffnete Räuber. Vier Mann fuhren mehrmals zur Erkundung des Tatortes nach Zürich. Bei der Tat blieben aber zwei Kameraden, darunter einer der Brüder G.,  im Auto und mussten laufen gelassen werden.

Der eigentliche Anstifter, der mich bei der Tat ansprach, sei angeblich ein wieder ins Ausland abgereister Rumäne namens “Nelo”. Unglaubwürdig, aber das Schweigen der Gebrüder G. erspart ihm einige Jahre hinter Gittern. Dieser Nelo ist wohl eine Sagengestalt, wie Kapitän Nemo bei Jules Verne.

Der ganzen Truppe (mehr als nur “meinen” Räubern) wird demnächst in Frauenfeld der Prozess gemacht, da sind über 20 Einbrüche zu verhandeln. Das beantragte Strafmass für den einen G. liegt aber-  wohl durch den bewaffneten Raubüberfall – mit 62 Monaten deutlich höher als bei den Mitangeklagten.

Da der geldgierige Nelo von der ohnehin eher mageren Beute angeblich nur CHF 1.000 an G. abgetreten haben soll, ergäbe das einen Stundenlohn von 2,21 Rappen (rechne: 100.000 Rappen geteilt durch fünf Jahre  und zwei  Monate  [= 5 x 8.760h/Jahr + ca. 60 Tage x 24h] grob 45.240 Stunden).

 

Fazit: Crime does not pay

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Das Ereignis der Saison… 2/2

Bewaffneter Raubüberfall auf B.

vom 21. Februar 2019

Fortsetzung von Seite 1/2

Es geht hier um eine Kriminalstory, die das landesübliche Ausmass übertrifft.

Noch in der Tatnacht verfasste ich einen sachlichen, aber nicht humorlosen Bericht, den ich unter der süffisanten Überschrift “Neues im Hause B.” an Verwandte, Mitarbeiter und die Besucher des Folgetages  versandte… hier ist er, nur leicht verbessert bzw. ergänzt:

Die tatsächliche Waffe war ebenfalls schwarz, der Lauf kam B. aber länger vor. Ob geladen oder nicht konnte B. nicht überprüfen.

 

Am 21. Februar fuhr B. gegen Abend eigens nach Zürich, und irgendwann kurz vor oder um 19:00 Uhr klingelte es. Auf der Gegensprechanlage konnte man einen (von zwei) unauffälligen Herren sehen, mit einer Baseballmütze, dünner Lederweste, Jeans, Handschuhe. B. begrüsste die Herren wie gewohnt auf dem Treppenabsatz im 1. Stock und bat sie mit einer ausladenden Geste in seine Amtsgemächer.

Es war schon etwas eigenartig dass der zweite bei der Begrüssung seine Schlägermütze etwas gar tief heruntergezogen hatte und B. nicht anschaute, so dass dieser sein Gesicht nicht einmal richtig sehen konnte.

Kaum war die Tür hinter mir zu, und die Herren standen auf dem Wohnzimmerteppich, da wurde B. von hinten an beiden Armen ergriffen und spürte den kühlen Lauf eines schwarzen Revolvers rechts an den Rippen.

Gleichzeitig kam die Frage: “Wo isch Tresor?”

So hat es sich B. den ersten Kontakt mit den neuen Kunden nicht vorgestellt, obwohl er an sich weitherum den Ruf geniesst, eine schwäche für kaltes Metall zu haben. Aber eher für Gold denn für Stahl.

B. äusserte sein Missfallen, ergriff ungeniert den lauf des Revolvers – uh, kaltes Eisen, kein Spielzeug – und drängte sie sanft aber bestimmt von seinem Rumpf weg, mit den Worten “Tönd sie das äwägg do”.

Hier der Tatort und ein Phantombild des einen Täters…

Zu deren Missvergnügen beschied B. den Herren, dass er leider ziemlich verarmt sei und sozusagen keine Barmittel mehr im Hause verwahre. Die wollten nun beim besten willen nicht glauben, eine Niete gezogen zu haben. Naja, ganz so verarmt ist B. vielleicht doch wieder nicht, aber leider hat er seine Mittel sicher im Bankwesen deponiert. Alles andere wäre ja, sagt er, schlicht zu gefährlich heutzutage, wie das aktuelle Beispiel zeige

B. wurde an den Armen festgehalten, und wenn er sich umwandte, um die Fragen der Herren zu beantworten, so waren diese streng dagegen, dass er ihnen ins Gesicht sehe. Nein, er besitze nur zwei Portemonnaies, eines für seine Aufenthalte in der EU und eines für die Schweiz.

Nun wurde B. in die Gästetoilette gedrängt, wo er in die Ecke zu schauen hatte, wie ein böser Schuljunge. Die Tür blieb einen Spalt offen, davor hielt einer der Herren Wache.

Der andere durchwühlte derweilen B.’s Schreibtisch, fand die Geldbörsen und entnahm sämtliche Banknoten, aber die Münzen, auch diejenigen in der obersten Schreibtischschublade, fanden kein Interesse, und die eigentliche Banknoten-Hauptkasse war schon immer so platziert, dass sie nicht gerade einfach so ohne weiteres ins Auge fällt.

Das unmittelbar neben dem Schreibtisch ein hübscher dunkelblauer kleiner Tresor steht, wurde nicht einmal bemerkt, obwohl das Zimmer in Erwartung würdigen Besuches in absoluter Festbeleuchtung erstrahlte.

Nein, ein wirklicher Tresor ist nicht vorhanden, aber B. verwahrt ein klein wenig Bargeld im Keller. Das gefiel nun aber gar nicht, denn die Herren wollten nicht im Haus spazieren gehen, wie sie wörtlich sagten. Das ist nachvollziehbar, denn wenn uns irgendein Mitbewohner sieht, B. wie immer mit frohgelaunter Miene, aber hinter sich zwei bewaffnete Unbekannte, hätte das möglicherweise einen schlechten Eindruck auf meine Nachbarn gemacht.

Die Herren legten nun einen drauf, denn ihr Interesse an irgendwelchen Tresoren war und blieb ungebrochen. Sie drückten B. mal wieder zum Spass die Smith & Wesson an die Rippen und fesselten B.’s Hände mit Kabelbindern auf den Rücken – und nötigten ihn weiterhin, in der Gästetoilette auszuharren. B. überlegte sich, ober einen Ohnmachtsanfall oder so was vortäuschen solle, aber da wäre er möglicherweise mit einem unsanften Tritt in die Eier wieder geweckt worden.

An dieser Stelle bereute B., nie Schauspielunterricht genommen zu haben.

Der Abend verlief, so gesehen, etwas unerwartet. Obwohl B. grundsätzlich ein eher hektisch und nervös wirkender Mensch ist, gibt es Dinge, die regen ihn überhaupt nicht auf. Raubüberfälle, zum Beispiel. Einmal ist das erste Mal im Leben. Eine stoische Weltanschauung hat ihre Vorteile.

B. blieb zwar höflich, zeigte aber eine gewisse Unlust und Ungeduld ob der Störung seines Feierabends, und er liess das seine ungebetenen Gäste spüren. Von Angst und Zittern oder gar einem Betteln und Winseln um das eigene Leben, kann nicht die Rede sein. Mit 61 1/2 Jahren B. ja gar nicht mehr so viel zu verlieren wie ein jüngerer. Möglicherweise hat B.’s kalkulierte Unfreundlichkeit bei gleichzeitiger, wenn auch materiell begrenzter Hilfsbereitschaft, vermutlich dazu beigetragen, die Dinge im weiteren Verlauf zum Guten zu wenden. Soviel vorweg.

B. hockte sich inzwischen gemütlich (?) auf die Toilette (Deckel zu)  und dachte darüber nach, wie er die Kabelbinder loswerden könnte. Ist man vorne gefesselt,  gibt’s da einen Trick, aber dem war nicht so. Oder ob er, wenn er beispielsweise im richtigen Raum wäre, seinen eigenen Revolver zücken und diesen offenkundigen Waffennarren eine richtige Freude bereiten könnte, so mit schiessen aus der Hinterhand mit auf den Rücken gebundenen Händen. Zumindest der Überraschungseffekt hätte Staunen hervorgerufen. Für Träume im Stil von “B. als John Wayne” war aber keine Zeit. B. musste aufmerksam bleiben.

Stattdessen kamen die ungebetenen Gäste wieder einmal in die Toilette und hielten B. ihren schwarzen Revolver an die Milz. Etwas klügeres als die ständige Frage nach einem Tresor fiel Ihnen aber auch diesmal nicht ein.

B., von Haus aus immer freundlich und bereit, Mitmenschen in Not nach Kräften zu unterstützen, wollte weiterhin Zeit mit einem Kellerbesuch gewinnen, allenfalls hätten sich die Gäste dann dort mit Rotwein voll gesoffen, das wären nicht die ersten gewesen. Nein, seine Tresore seien allesamt furchtbar leer und enthielten nur Dossiers. Aber wer den horror vacui (vor allem den Anblick  vor leeren Safes) nicht kennt und sich ihn nicht vorstellen kann, der muss eben fühlen. Also geleitete der gefesselte B. seine Gäste in das Sekretariat, wo diese auf seine Anweisung hin eine Kommodentür öffneten und dahinter tatsächlich einen hübschen Tresor entdeckten. Gottseidank war dieser abgesperrt, denn hin und wieder wird er versehentlich offen gelassen weil er tatsächlich nichts wertvolles enthält. Das wäre dann unglaubwürdig rüber gekommen und hätte die Gäste sicherlich enttäuscht. Nur was versperrt ist, verbirgt auch was wertvolles.

Nun kommt die Frage nach der Zahlenkombination. B. sprach kluge Worte, so im Stil von “Edel sei der Mensch, hilfreich und gut”, was aber überhaupt nicht gut ankam, denn die Herren fühlten sich durch den Spruch auf die Schippe genommen und kapierten nicht ohne weiteres, dass vielleicht das E von “Edel”auf der Tastatur der Zahl 2 entspricht und so weiter… Erst einmal musste man mehr Licht machen, um überhaupt die Tastatur zu sehen, dann drückte der Klügere von den beiden das geistvolle Passwort auf die Tastatur und siehe da, nach dem zweiten Versuch – Sesam, öffne dich –  fanden sich, wie von B. angekündigt, lediglich geheimnisvolle Akten, die nach Wertsachen durchsucht und anstandslos wieder ordentlich in den Tresor zurückgelegt wurden. Die schlossen doch tatsächlich die Tresortür wieder brav ab, so ordnungsliebende Leute sieht man doch immer wieder gerne.

Tja, B. hat nun mal den Ruf ein reicher Mann zu sein, aber das war in besseren Zeiten und so gilt was schon Gorbatschow sagte:

Wer zu spät kommt, und sei es als Räuber, den bestraft das Leben.

Erneut bietet B. in völliger Gelassenheit und Freundlichkeit eine kleine Kellerführung an. In einer Schublade verwahre er dort die nicht unbeträchtliche Summe von circa CHF 750 (ja, siebenhundertundfünfzig), mehr sei beim besten Willen so kurzfristig nicht aufzutreiben.

Doch als sei erneuter Vorschlag nicht auf das gewünschte Gehör stiess, wollte er beweisen, dass in der Büroetage ohnehin wirklich nichts zu holen sei, auch der zweite Tresor sei leider Gottes leer. Peinlich, den Tresor hat B. schon so lange nicht mehr aufgemacht, dass die Batterien ausgelaufen waren und die Herren so nicht in den Genuss von circa CHF 250 zuzüglich einer absichtlich dort gelagerten Sammlung von Banknoten-Banderolen kamen. Damit gedenkt B. nämlich, ungebetenen Besuchern seinen einstigen Reichtum anschaulich vor Augen zu führen, und sie gleichzeitig mit der bitteren Realität vertraut zu machen.

Zwischendurch kam man auf die Idee, die schweren Nachtvorhänge zu ziehen. Räuberei kennt Diskretion; fast wie Banker.

Als liebenswürdiger ältere Herr wollte er jedoch seine Gäste nicht mit leeren Händen ziehen lassen, denn es zahlt sich immer aus, durch Grosszügigkeit Freunde zu gewinnen. Zumal bei Räubern möge man stets bedenken, dass diese einen gewissen Gesichtsverlust vor sich selbst erleiden, wenn sie durch den Besitzwillen eines Geizhalses gezwungen sind, ein ungastliches Haus mit leeren Händen zu verlassen.

Also verwies er die Herren auf eine kleinere Banknotensammlung irgendwo in Nähe seines Schreibtisches, wo diese eine Summe von rund Fr. 3.000 behändigten. Natürlich schämte sich B. ungemein, dass etwa die Hälfte davon nur  minderwertige Euro waren, sowie etwa sechs oder sieben Kuverts mit geringen Beträgen an verfluchten Exotenwährungen, wie Brexit-Pfund, türkischen Lira und anderes Gerümpel. B. hätte diese schon lange aus dem Hause tragen oder entsorgen wollen, ist aber dankbar, dass Sie nunmehr abgeholt wurden und offensichtlich die Situation günstig beeinflussten.

Nachdem B. erneut seine Gästetoilette inspizieren musste und die Herren in seinen Sachen herumwühlten, spürte er bereits instinktiv, dass diesem langsam klar wurde, dass sie besser die Nationalbank überfallen hätten.

Dann kamen sie aber herein, und befahlen B. in die Knie zu gehen. B. fand diese Idee, die ihn an das Vorspiel zu einem Genickschuss erinnerte, irgendwie eigenartig, denn er wusste nicht was ihm da bevorstand, aber an sein letztes Stündchen wollte er dennnoch nicht so recht glauben.

Er maulte vernehmlich, liess sich aber schliesslich gewaltlos überzeugen und siehe da, das Leben geht weiter, den B.s nach wie vor auf den Rücken gefesselte Hände wurde nun mit einem weiteren Kabelbinder schlecht am Siphon des Waschbeckens befestigt. Da kauerte B. nun in gebückter Haltung rücklings zum Trog, wie ein Kriegsgefangener am Säulenfuss eines Heldendenkmals.

Die Suchereien im Hause gehen weiter, doch B. gelingt es unglaublicherweise mit einer einzigen, nicht einmal besonders kräftigen Bewegung, den Kabelbinder am Syphon zu lösen. Arglistig wie weiland Odysseus ruft er nun aber nicht, sie mögen doch wiederkommen um ihn erneut und diesmal doch bitte besser anbinden, sondern kauert weiterhin vor dem Waschbecken, als ob er noch daran gefesselt wäre.

Immer wieder guckte der eine herein, aber B. vermeint instinktiv zu spüren, dass die Herren ihren anfangs festen Glauben an den materiellen Glanz des Hauses B. sukzessive verloren haben.

Die Gäste erklärten schliesslich, sie wollten sich nun doch im Keller umsehen, aber ohne B. Das ist ein gutes Omen, denn sie Fragen nicht einmal, welches den B.s Kellerabteil sei.

Er möge sich einstweilen ruhig verhalten, wenn er Rabatz mache, würden sie sogleich wiederkommen. Sie schlossen die Klotür, und zumindest einer verliess die Wohnung und schloss – soweit erinnerlich – auch die Wohnungstür hinter sich, womit sie sich den Rückweg in die Wohnung verbauten…. Da auch der andere nicht mehr hörbar war, schien es so, als ob beide gleichzeitig in den Keller gegangen wären, in dem sicheren glauben, B. gut an das Lavabo gefesselt zu haben.

Da erhob sich der Gastgeber, schritt beschwingt zur Wohnungstür und konnte diese trotz seiner Fesselung mit dem zweiten Schloss verriegeln. Die Tür hat B. vor langer Zeit gut verstärken lassen, so dass er sich nun schon in ziemlicher Sicherheit fühlen durfte.

Ein Wellschliff-Küchenmesserchen aus einer Schublade zu nehmen ist gefesselt nicht möglich vor allem wenn diese nicht ganz vorne in der Schublade liegen.

Dann besser erst mal die Polizei aufbieten.

Eine Telefonnummer wählen mit auf den Rücken gefesselten Händen ist nicht jedermanns Sache, B. Ist ja nicht Houdini. Aber das Telefon auf dem Schreibtisch war sowieso nicht mehr erleuchtet, also irgendwie ausser Gefecht gesetzt [später zeigte sich, dass sämtliche Kabel durchschnitten waren]. Das Gerät in der Küche hingegen, übrigens auch dasjenige auf der anderen Seite des Schreibtisches selbst (!) und am Leseplatz hatten die ortsunkundigen Gäste ebenfalls übersehen. So ein armer Räuber leidet halt unter Stress, dafür muss man als Opfer schon  Verständnis aufbringen.

Aja, das Mobile hatten sie B. (erst) anlässlich der Fesselung abgenommen, nun fand sich das teure Ding U-förmig verbogen auf dem Divan, man sah in seine Eingeweide, und einige Handy-Splitter lagen umher.

B. musste also mit den Zähnen in das Küchentelefon beissen, wie ein Hund in einen Knochen, um das Standgerät so an den Rand der Kombüse zu bringen, dass er es ergreifen und die Nummer 117 wählen konnte. Auch konnte er es nicht schön an den Mund halten sondern musste einfach relativ laut der Polizistin schildern, was vorgefallen sei, Hallo, Überfall in der Gerechtigkeitsgasse 25 , Täter möglicherweise noch im Haus, man möge sich beeilen. Fertig.

Das war um 19:20 Uhr, rund 20 Minuten nach dem Beginn des Abenteuers.

Alsdann gelang es B., ein Messerchen vom magnetischen Küchenbrett zu nehmen und tatsächlich, nur mit einer kleinen Schnittwunde am linken Handgelenk, konnte er sich befreien.

 

Duchgeschnittene Telefonkabel…

…leere Geldbörsen, aber alle Karten sind da.

 

Rund um den Schreibtisch etwas Unordnung, aber nicht schlimm. Ausgerechnet im Altpapier (!) hatten die nach Geld gesucht und ersters herumgestreut.  Meine beiden Portemonnaies lagen leer, ohne Kreditkarten und Ausweise, auf dem Boden [nö, anderntags sah B., das waren zwei Börsen, die leer in der Schublage gelegen hatten, die Ausweise waren alle noch da; so rücksichtsvolle Besucher hat doch jeder gern].

Grad ungebetenen Gästen im Treppenhaus zu begegnen, war jedoch weiterhin nicht angestrebt, bei Dunkelheit bleibt unsereins doch gern zu Hause, aber alsbald erschien die Polizei, zwei ausgesprochen fesche und fitte junge Damen und ein nettes Mannsbild. Der Landessitte gemäss wurde B. als erstes gefragt, ob er seelische Betreuung benötige. Eine neue Erfahrung: kein freundlicher Händedruck, denn die Spurensicherung will ja nicht die Gene der jungen Damen, sondern diejenigen der Räuber an meinen Händen finden.

Es wurden einige Sofortmassnahmen eingeleitet, insbesondere Angaben für die sofortige Fahndung übermittelt, der Tatort wurde erst vom Spezialisten von der Spurensicherung betreten, der bald eintraf. B. genoss inzwischen einen doppelten Espresso im unteren Stock. Wichtig war, dass er eigentlich versehentlich die Hände nicht wusch, denn von diesen, zuerst von den Handgelenken, dann Handflächen, Handrücken, Fingernägeln, wurden nun allerlei Proben mit Wattestäbchen genommen. Sein Flanellhemd hat B gleich als Ganzes in einer Papiertüte abgegeben, währenddem Hosen und Schuhe in diesem Zusammenhang weniger ergiebig sind. Auch wenn die Täter Handschuhe trugen, bestehen dennoch sehr gute Aussichten, verwertbares Beweismaterial zu sichern.

Danach wurde die ganze Etage Raum für Raum gründlich fotografiert und es wurden allerhand Spuren gesichert. Die eigentlichen Polizisten verabschiedeten sich, der nette Kollege von der Spurensicherung fuhr B. nach getaner Arbeit zur Kantonspolizei, wo ein Protokoll verfasst wurde. Schliesslich wurde B. freundlicherweise mit einem Polizeibus zurück gefahren, so gegen 1:00 Uhr morgens.

Genial, die naheliegende Synagoge gehört zu den wenigen Grundstücken, deren Eigentümern es erlaubt ist, auch öffentlichen Grund mit Überwachungskameras zu bestreichen. Meine Gäste sind voll Filmstars geworden, fast wie der junge Wolkenbruch… schon kurze Zeit nach der Anfrage ebendort liegt der Polizei die Aufzeichnung von dem regen Kommen und Gehen im Hause B. vor.

Nun, da ich diesen Bericht (Rohfassung) verfasst (eigentlich: in das iPad diktiert) habe, ist es 2:40 Uhr – dass ich hierzu im Stande bin zeigt, dass ich mich tatsächlich durchaus wohl fühle.

Kein Grund zur Panik also, ich bin total o. k., und eigentlich einmal mehr erstaunt, wie gut ich mit heiklen Situationen umgehen kann, wo mich doch sonst Kleinigkeiten durchaus in Rage versetzen können…

Da ich diese Story nun in den nächsten Tagen nicht 1000 mal erzählen möchte, habe ich sie gleich mal in schriftliche Form gefasst… solange die Erinnerung noch frisch ist.

Herzliche Grüsse, Ivo B.

Altpapier statt Wertpapiere…

Wie gings weiter?

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Denkfehler bei Zweckvermögen

Denkfehler bei Zweckvermögen

Der typische historisch gewohnte Zinssatz, etwa im schweizerischen Obligationenrecht, beträgt 5 % pro Jahr. Hypothekar- und Staatsanleihezinsen haben in der Vergangenheit meist zwischen 3,5 und 6,5 % geschwankt.

Darauf basierend kommt es in der Praxis oft vor, dass eine Vermögensmasse so angelegt werden soll, dass die Zinsen und Dividenden für laufende Ausschüttungen (also für die Förderung des Stiftungzweckes, wie gute Werke, oder auch schlicht für die Lebenshaltungskosten begünstigter Personen) verwendet werden sollen, währenddem das eigentliche Kapital erhalten bleiben sollte.

 

 

Man geniesst die Früchte und lässt den Baum stehen.
Das ist zumindest die fromme Absicht.

Damit wird schon der erste grosse Fehler begangen, denn die Inflation in der Wirtschaftsboomzeit etwa ab den 60er-Jahren bis in die 90er- hinein wurde generell nirgends berücksichtigt.

Hat eine Vermögensmasse, wie allgemein üblich, stets den Nominalertrag und nicht den Realzins ausgeschüttet, unterlag das Kapital voll der Inflation.

Von der ursprünglich gewünschten Kapitalerhaltung kann dann nicht mehr die Rede sein…

 

Beispiel

Vermögen 100.000, Couponertrag 5%, daher Ausschüttung 5 %, Nichtbeachtung von 3 % Inflation – so liegt das reale Vermögen im nächsten Jahr bei 97.000.

Um die Kaufkraft des Vermögens zu erhalten, hätte man nur 2 % ausschütten dürfen.

 

Eine Volkswirtschaft kann mittel- bis langfristig nur einen Realzins von ungefähr 2 % verkraften, in der Praxis liegt er jedoch regelmässig tiefer, so auch derzeit, bei der heutigen riesigen Schuldenlast würde das System unter zu hohen Realzinsen zusammenbrechen. Lediglich bei einem hohen realen Wirtschaftswachstum kann auch ein hoher Realzins erzielt werden, so etwa ca. 1870 – 1890.

Die amtlichen Zahlen betreffend Konsumentenpreisindex sind zudem bekanntlich mit Vorsicht zu geniessen, da sie aus politischen Gründen vielerorts manipuliert werden.

Der Zinsertrag unterliegt zudem oft der Kapitalertragsbesteuerung, z.B. 27,5% in Österreich oder der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%. So wird im Endeffekt allen Ernstes die Inflationsrate als Einkommen besteuert.

 

Der nächste große Fehler besteht in der Versuchung, möglichst ertragreiche Anlagen zu tätigen, welche regelmäßig ein im gleichen Maße erhöhtes Risiko beinhalten, denn meistens  bewertet der Markt das Risiko adäquat – insbesondere auf längere Sicht.

So wurden Ende der 70er-Jahre volkswirtschaftlich ungebildeten Anlegern  14 %ige australische  Bonds aufgedrängt, und prompt hat sich dann die Währung in Kürze in größerem Masse als der Mehrtrag gegenüber einer europäischen Anlage abgewertet. Im Endeeffekt konnten so aber satte 14 % ausgeschüttet werden, obwohl in Wahrheit kurz darauf ein Währungsverlust (zuzüglich eines Inflationsverlustes in der Heimatwährung) erzielt worden waren.

Es ist zwar eine volkswirtschaftliche Gesetzmässigkeit, dass die Währung eines Hochzinslandes mittelfristg abwertet und umgekehrt (etwa der niedrigverzinste Schweizerfranken steigt) – dennoch wird diese alte Erkenntnis gerne verdrängt, bis die Stunde der Wahrheit schlägt.

Begünstigte von Stiftungen neigen leider regelmässig dazu, die Zuständigen zu hoch verzinsten Anlagen zu bewegen, die dann womöglich in einem Fiasko enden.

Auf der anderen Seite werden ewigwährende Anlagen wie zum Beispiel Gold infolge seiner Zinslosigkeit gerne ganz bewusst vernachlässigt, um möglichst hohe Ausschüttungen zu ermöglichen.

 

Die hohe Anleihen-Rendite von 14-16% (oben) rächte sich mit einem Kursverlust von ca. 160 auf 100 (unten, ganz links, 1984)

Wird das Vermögen in stark schwankenden Anlagen, beispielsweise Aktien, angelegt so setzt man die Empfänger der Leistungen den Launen der Börse aus.

Hier ist die Gefahr gegeben, dass man noch gar nicht realisierte Gewinne ausschüttet, die sich beim nächsten Crash in Luft auflösen.

Dürfen hingegen satzungsgemäss nur realisierte Gewinne ausgeschüttet werden, so so führt dies u.U. zum Verkauf guter Anlagen, die man besser behalten hätte.

 

Schon früher war somit dieses Vorgehen, also die Ausschüttung “nur”der Erträge und die vermeintliche Erhaltung des Kapitals, ein einziger grosser Trugschluss und/oder eine Verführung zu unglücklichen Anlage-Entscheidungen. 

Selbstbetrug ist die einzige ethisch vertretbare Form des Betruges . . .

Nun hat sich diese Problematik in den letzten Jahren nochmals massiv verschärft:

Inzwischen liegen die Zinssätze vielerorts bei, manchmal sogar unter Null. Dies war historisch gesehen völlig denkunmöglich, daher hat auch niemand entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Immerhin entfällt wenigstens weitgehend die Besteuerung des inflationsbedingten Scheinertrages.

Andererseits bleibt aber angesichts des +/- Nullergebnisses auch kein nomineller Ertrag übrig, der verteilt werden kann. Somit laufen derzeit viele wohltätige Stiftungen mangels Ertrages völlig auf Grund, zumal nach Abzug der Verwaltungskosten. Dasselbe gilt für privatnützige Stiftungen, deren unglücklich abgefasste Satzungen die Destinatäre in zinsarmen Zeiten verhungern lassen.

 

Also sehen wir, dass ein radikales Umdenken notwendig ist. Ansonsten erfüllen alle diese zweckgebundenen Vermögensmassen ihre Funktion nicht, und das Kapital, zumindest das in Nominalwerten angelegte, fällt irgendwann den Wirren der Zeit zum Opfer. Das kann es ganz einfach nicht gewesen sein.

Wir erkennen, dass, wie oben dargelegt, schon seit jeher in Wahrheit die Stiftungskapitalien angegriffen wurden, und es eigentlich nicht der Sinn und Zweck der gutgemeinten Sache sein kann, dass die Empfänger der Leistungen von der Zinspolitik der Zentralbanken beziehungsweise allfälligen inflationsbedingt hohen Nominalzinsen und/oder der Entwicklung der Börse abhängig sind. Somit ist keine (wünschenswerte) gleichmässige Ausschüttungspolitik möglich.

Es muss also eine andere Lösung als die sture Ertragssausschüttung gefunden werden.

Es ist m.E. absolut sinnvoll, regelmässig (meist jährlich) denselben Prozentsatz des Gesamtvermögens auszuschütten, und zwar gleichgültig, ob das nominelle oder auch das reale Stiftungskapital im Betrachtungszeitraum (i.e. meist im vergangenen Jahr) gestiegen ist oder nicht.

Ich stelle mir vor, dass wir hier von jährlichen Sätzen von 3 – 6 % sprechen, allenfalls auch deutlich mehr.

Es ist ja sinnvoll, ein Vermögen möglichst bald einen guten Zweck zuzuwenden und nicht auf den Jüngsten Tag zu warten – allzu oft haben Kriege oder Krisen Werte zerstört, die man wesentlich sinnstiftender vorher Bedürftigen hätte zukommen lassen können. 

In den meisten Fällen wird es ungefähr richtig sein, jährlich in etwa 6% auszuschütten.

Ich möchte dies allen Zuständigen sehr ans Herz legen.

Salt. in the soup

Salt. in the soup

BLACKLISTEDBY DISAPPOINTMENT

Ans Vaterland, ans theure, schliess dich an, lässt Schiller seinen Attinghausen im Tell sagen – doch heute hört man in der Schweiz nur noch: Kein Anschluss unter dieser Nummer.

Merke: Sparen lernt man nur bei reichen Leuten – es geht da immerhin um CHF 9.90/Mt.

Nun sehen wir einmal mehr, dass Burkina Faso nicht schlechter ist als die Schweiz, nur billiger:
  • B. kündigt ein wenig benutztes Abo fristgerecht; er gedachte auf PrePaid umzusteigen und die Nummer zu behalten.
 
Mobiltelefonate innerhalb der EU sind sehr billig geworden, Roaming tut nicht mehr weh.
Umso mehr gehen Gespräche von der EU in die Schweiz und umgekehrt ins Tuch. Provider beider Seiten missbrauchenden Umstand, dass CH nicht EU ist, schamlos.Und das BAKOM setzt keinerlei Druck auf – oder dann erfolglos.
 
Folge: EU-Leute, die oft in CH sind, benötigen ein Mobile mit Dual-SIM, 1. EU 2. CH. So kam B. zu einer Zweitkarte bei Salt.
  • Beweis der Kündigung: Mitschnitt des Telefonates vom 28 Mai 2018, 11:38 Uhr mit dem Salt.-Abonnementsdienst (Nummer 0800 780 100)

Originalfile

by [Ivo Bechtiger]_232- 0800780100_20180528113811(163).wav - | (Anhören bringt nicht viel: erst gegen Schluss wird die Kündigung zweimal als erfasst bestätigt)

  • B. glaubt, er habe sogar mal eine schriftliche Bestätigung  gesehen – aber im Vertrauen auf Schweizer Dienstleistungsqualität nicht weiter beachtet und entsorgt
  • B. wollte schon mal was einzahlen,das gehe aber erst nach 04.10.18, sagte der Agent schon bei der Kündigung, und später erneut
  • Nach  Verfalls des Abos erhielt B. eine Rechnung für vorzeitige Aboauflösung. Es würden ihm demnächst CHF 210,– strafweise verrechnet
  • Wie dumm muss einer/eine sein, um immer noch Chef Administration/EDV des drittgrössten Providers einer für Qualität (LOL) weltberühmten Staates zu sein?
  • Was tut der Konsument, der nicht nachher seinem Geld nachrennen will: er cancelt die LSV-Ermächtigung auf der Bank. Die werden dann schon kommen, mit einer Korrektur.
  • Tatsächlich, der Strafbetrag wurde in einer neuen Abrechnung wieder gutgeschrieben. Die Botschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  • B. zahlte nach einiger Zeit CHF 20,– bar ein, die letzte Abo-Belastung von 9,– würde dann logischerweise wohl abgezogen, der Rest wäre eine erste Prepaid-Einzahlung.
  • Das Telefon funktionierte denn auch einige Tage.
  • Dann kam eine Kündigung des Abos per Post (ja, die gibts auch noch) ins Haus – also, erst mal macht Salt. einen Fehler, wehrt man sich nicht, ist man 210 Franken los, sonst gilt man als zu kündigender Bösewicht.Keine rede von Prepaid.
  • B. unternahm nichts, hatte ja 20,– eingezahlt. Müsste ja funktionieren. Denkste.
  • Plötzlich ist die Leitung tot – trotz Guthaben!
  • B. überlegt nun diese Nieten im Nadelstreif zum Friedensrichter zitieren… um sein Guthaben zu erhalten und seine Nummer zu transferieren.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Telefonieren mit salt. ist fast so schön wie Banken bei Raiffeisenman zahlt die Boni derer, die den Laden nicht im Griff haben.

Es kommt aber noch viel schöner

 

 

Fussach: Der Einsatzleiter erinnert sich

Im Nachlass des langjährigen Vorarlberer Landesgendarmeriekommandanten, General Alois Patsch, fand ich eine verstaubte Videokassette, die sich nach Umspielen auf zeitgemässe Technik als historisches Dokument entpuppte. 

Hier der Film (knapp 30 min):

Luis, frisch und munter wie er leibt und lebt, spricht frei von der Leber weg über die  Sternstunde des Föderalismus schlechthin in der neueren österreichischen Geschichte.

Unglücklicherweise hat der Interviewer genau dann abgebrochen, als die Aufarbeitung der ganzen Story in Wien zur Sprache kam. Nun kann man Luis hierzu traurigerweise nicht mehr befragen – sondern allenfalls noch das Staatsarchiv.

Neuseeland: habeas corpus out?

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October 15, 2018
Bahia Beach, Puerto Rico

On June 15, 1215, King John sat in a field in Runnymede, England, surrounded by angry nobles.

His Barons—the big landowners throughout England—had rebelled and seized London, forcing King John to sign an agreement guaranteeing certain rights to the people of England… and restrictions of his power.

This agreement was called the Magna Carta. And it would become one of the most important documents in history.

Centuries later in 1678, Charles II was King of England. Like many kings, Charles was terrible with money.

And when he ran out of it, he started demanding extra taxes from his knights, and imprisoning those who refused to pay.

The King was once again surrounded by angry nobles, this time in the Parliament building. There he signed the writ of Habeas Corpus in exchange for more money.

Best tax dollars ever spent. Habeas Corpus said that government officials could not imprison people for no good reason. Prisoners had the right to go before a judge to determine if their imprisonment was justified.

Just because the government accused you of something didn’t mean they could do whatever they wanted to you.

About a hundred years later, American colonists got fed up with the King of England once again.

The government exists to serve the people, they said. If the government wants to accuse, search, or arrest you, they better have a good reason. And they better allow you every opportunity to clear your name.

In 1791, the Bill of Rights enshrined into law the right to speak out against officials, the right to be considered innocent until proven guilty, and to be secure against unreasonable search and seizure.

These concepts of individual rights were shaped in the UK and US. But they apply universally.

Unfortunately, some governments seem determined to erase all this progress.

If you’re traveling to New Zealand, you should be aware of the Customs and Excise Act of 2018. It just went into effect at the beginning of October.

New Zealand Customs and Border agents can now demand passwords for any electronic devices you bring into the country. They can download the entire contents of your phone or laptop, and search through it for evidence of a crime.

Agents could always search phones and laptops at the border. But now they can fine you up to $5,000 ($3,300 USD) for refusing to hand over the passwords, codes, and encryption keys to your devices.

The new law also allows Customs agents to collect biometric data from anyone entering the country. That means they can take your fingerprints, photo, or iris scans, store them, and share them.

And even worse, New Zealand’s Customs website explains:

“Making an arrest without a warrant can now be done with no limitation to timeframe.”

So now you officially have no rights at the New Zealand border.

Agents can search your electronics without cause, and fine you for refusing to give out your password. They can collect, store, and share any of your biometric data they want.

They can arrest you without a court order, and hold you for as long as they like.

It’s not like New Zealand is some third world country… They actually adopted the Habeas Corpus Act in 1881 while under British rule.

Along with the the UK, USA, Australia, and Canada, New Zealand’s legal system is part of the Western tradition. This is the legal basis, starting with the Magna Carta, that protects common people’s rights against overreaching authorities.

These countries also make up the Five Eyes intelligence alliance… They have all agreed to share secrets from their spy agencies with one another.

For a visualization of the Five Eyes Alliance, just look at a map of Oceania from George Orwell’s 1984—the dystopian classic portraying the ultimate authoritarian police state.

And unfortunately, New Zealand isn’t the only Five Eyes government acting like Big Brother—the embodiment of the omnipresent surveillance state in 1984.

Since 9/11 the US has also been searching travelers’ electronics at the border. But they kept the practice small scale for a while.

With the 9/11 terrorist attacks fresh, it didn’t really bother anyone. Anything in the name of national security…

But by 2015 Customs and Border Protection searched the electronic devices of 8,503 airline passengers throughout the year.

In 2016 it escalated to 19,033 searches.

And in 2017 Customs Agents searched the phones and laptops of 30,200 travelers.

Just like in New Zealand, agents didn’t get warrants for these searches. They didn’t even require probable cause.

In January of this year, US Customs sent out new guidance about phone and laptop searches at the border.

It says they can search anyone’s electronic devices “with or without suspicion.”

It says passengers are “obligated” to turn over their devices as well as passcodes for examination. If you refuse agents can seize the device.

That is all considered a “basic search.” No suspicion needed.

To add insult to injury, the January guidance starts, “CBP will protect the rights of individuals against unreasonable search and seizure and ensure privacy protection while accomplishing its enforcement mission.”

This is another page taken from Orwell. Doublethink. They want us to believe two contradictory ideas at the same time.

They treat everyone like a criminal, they say, to protect the innocent.

They search the innocent to protect their rights.

Habeas Corpus, the right to be secure against unreasonable search and seizure, the rights of the accused… these are quickly becoming lost to the memory hole of history.

To your freedom,

Signature

Simon Black,
Founder, SovereignMan.com

Deutsche Post/DHL – dumm-dümmer-am dümmsten

Deutsche Post/DHL – dumm-dümmer-am dümmsten

Erst herrscht Freude: DHL kündigt ein Paket an.

Das ist alles: mehr ist auch mit dem erhaltenen Link auf der DHL-Homepage  nicht herauszukriegen.

Nur: was man eigentlich wissen will: welches Paket, von wem, an welche Zieladresse?
Das bleibt offen, sonst wäre ja glatt jede Vorfreude weg…

B. wäre nicht B. wenn er derartiges Versagen – mitten im Internetzeitalter – auf sich beruhen liesse. Er wendet sich an den Aufsichtsratsvorsitzenden der DHL Paket GmbH, Herrn Uwe Brinks, Sträßchensweg 10, D-53113 Bonn:

 

Sehr geehrter Herr  Brinks

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein ganz normaler alltäglicher Internet-Käufer –  so einer der mehr als ein Paket pro Woche unterwegs hat, nicht auswendig weiss, welcher Absender welchen Dienst (den Ihrigen oder die Konkurrenz) benutzt.

Wenn Sie zudem kein normaler merkelscher d.h. syrischer Facharbeiter  oder sonst eine tragische Existenz sind:  Sie haben mehrere mögliche  Adressen pro Paket, die je nach Bedarf in Frage kommen – im  einem Fall geht das Paket nach Österreich, im nächsten an Ihr Büro in der Schweiz, Ihren Wohnsitz in der Türkei oder nach Malta – (und Sie haben noch dazu eine deutsche Deckadresse, für jene Amazon/eBay-Nationalisten, die sich weigern, ins undeutsche Ausland zu versenden, ja solche Ewiggestrigen gibt es immer noch!).

Da erhalten Sie so einen  lustigen Link wie diesen:

http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set_identcodes.do?lang=de&idc=CB371776918DE&cid=vlsmail

Alles klar? Ja, es wurde ein Paket aufgegeben, zu einer bestimmten Zeit. Mehr ist nicht zu erfahren.

Toll — nur:

  1. vom wem? Welche meiner Bestellungen betrifft das?
  2. wenn diese Angabe datenschutzrechtlich zu heikel ist, dann wenigstens : aus welcher Ortschaft, also von wo ungefähr kommt das, aus Freiburg im Breisgau oder Frankfurt an der Oder? – das wäre schon mal ein Hinweis, der Rückschlüsse auf den Absender zulässt (ist  es die bestellte Schneeschaufel oder die Meissner Porzellantasse)
  3. wohin (ok, meine Adresse muss ja nicht rein, aber wenigstens der Zustellort – oder allermindestens das Land, wohin das geht?

Sehen Sie mal den Pfusch an, den Ihre hochbezahlten “Logistikspezialisten” da bieten: die erhaltene Mail-Nachricht wirft deutlich mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Ich gehe davon aus, Sie selber sind intellektuell imstande, sekundenschnell nachzuvollziehen, was mich da aufregt – nämlich das das absolut nichts taugt, was Ihre Firma da bietet, und nur Verwirrung stiftet, statt irgendwas zu klären.

Nein, weiterklicken hilft nichts: da kann man dann sein Paket verfolgen, weiss aber immer noch nicht, was – von wem – an wen – wohin gesandt wird – wozu soll das gut sein? Erst wenn das Paket im Ferienhäuschen in Kitzbühel angekommen ist, merke ich, dass es doch der Föhn für das dortige Gästezimmer und nicht die neue Fritteuse für die Küche in Schruns im Montafon ist. Oder etwas ganz anderes, weil mir jemand aus Hamburg spontan und unerwartet zwei Flaschen Korn aus Westphalen nach Malta schickt. Es nützt aber wenig oder nichts, wenn ich das wie ein UFO (Unbekanntes Flugobjet) kometenhaft im (Internet)Universum auftauchende Paket 1 auf seiner unberechenbaren Reise von nirgendwo nach unbekannt-wohin live verfolgen kann.

Die Daten hätten Sie, oder nicht? Warum dann diese völlig untaugliche, nichtsnutzige Nachricht? Besser keine als so was.

Schön zu wissen: ein Paket wurde zu einem bestimmten Zeitpunkt  “in Deutschland” aufgegeben.  

Das kann fast überall  gewesen sein:

Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt 2

Das ist gemäss Überschrift der “detaillierte Sendungsverlauf” – nicht von Berlin-Köpenick nach München-Pasing, sondern von “Deuschland” nach “Deutschland”…

Auch noch so verblödete US-Firmen (Fedex, UPC…) in Ihrer Branche bringen es zumindest bei Kuriersendungen fertig, etwas Aussagekraft zu liefern, notabene ohne Namen preiszugeben. Hinter Amis zurück zu stehen ist eine Schande, oder nicht? Jedenfalls kann man das, was Sie da bieten, nicht als deutsche Wertarbeit bezeichnen.

Vielleicht müssen Sie mal Mut fassen und den einen der anderen Möchtegern-Wichtigtuer-“Manager” in Ihre Filiale in Namibia strafversetzen, und falls es diese nicht gibt, eigens eine gründen.

Aber bitte sehen Sie zu, dass das nicht so lausig die  nächsten 20 Jahre weitergeht.

Gerne erwarte ich Ihre kurze aber höchstpersönliche Antwort, hoffentlich mit dem Versprechen, dass Sie da hart dran sind. Diese wie auch dieses Mail veröffentliche ich selbstverständlich auf meiner Homepage und in den Social Media.

Mit freundlichen Grüssen,

Ihr Ivo Bechtiger

Buchenmpfehlung; Günter Ogger, Nieten in Nadelsstreifen

Namibia - einst deutsche Musterkolonie - da können heutige dt. Manager von Kaiser Wilhelm was lernen: sogar die Bremer Stadmusikanten waren schon hier.

Denk ich an Deutschland
in der Nacht /
Dann bin ich
um den Schlaf gebracht.

Heinrich Heine

Konfierte Karotten Eliane

Konfierte Karotten Eliane

Zutaten (für 4 Personen):
  • 500 gr. Rüebli
  • 180 gr. Butter
  • Fleur de Sel

Zubereitung:

  • Feuerfeste Form vorbereiten.
  • Ofen auf 160° (Umluft) vorheizen.
  • Rüebli schälen, die grösseren der Länge nach halbieren.
  • Butter in Pfännchen langsam schmelzen.
  • Rüebli eng in die Form füllen (eine Lage).
  • Geschmolzene Butter über die Rüebli leeren, sie sollten zu 2/3 bedeckt sein.
  • Form in den Ofen geben, ca. 50 Min. garen. Alle 10 Min. die Rüebli drehen und im Butter schwenken.
  • Wenn die Rüebli gar sind (aussen weich, innen bissfest) aus dem Ofen nehmen. Mit Fleur de Sel salzen.
  • Geniessen.

Gulasch Eliane

Gulasch Eliane

Zutaten für 6 bis 8 Portionen

  • 2.5 kg möglichst reife Zwiebeln
  • 2 kg gut zugeputztes  Schulterscherzel
  • 2 Kalbsfüsse und 1 bis 2 Markknochen.
  • 1 Handvoll gewürfeltes Wurzelgemüse
  • 10 g gemörserter Kreuzkümmel
  • 20 g grob geschroteter schwarzer Pfeffer
  • 25 g edelsüsses Paprikapulver
  • 12 g getrocknete und zerstossene Peperoncini
  • 2 dl Sonnenblumenöl
  • Stein- oder Meersalz
  • fakultativ 2 Teel. Essig

 

Zubereitung

Zwiebeln mit einem scharfen Messer fein schneiden (nicht hacken!). Fleisch parieren und in Würfel mit 5 bis 6 cm Kantenlänge schneiden. Abschnitte, Sehnen und Flachsen aufheben.

 

In einem grossen Topf mit doppeltem Boden ausreichend Öl und Zwiebeln kalt zustellen, einmal stark erhitzen und dann bei geringer Temperatur die Zwiebeln langsam und unter ständigem Umrühren dunkelbraun rösten. . Dieser Vorgang dauert 2 Stunden bis die  Zwiebeln reduziert und caramelisiert sind.

Währenddessen die Kalbsfüsse und Markknochen mit Wasser und Wurzelgemüse kalt zustellen, aufkochen und köcheln lassen.

Dann das Fleisch scharf anbraten und zu den caramelisierten Zwiebeln geben. Kreuzkümmel, Paprikapulver, Peperoncini, Pfeffer dazugeben, gut durchrühren und unter wiederholter Zugabe von etwas Fond aus den Abschnitten und dem Kalbsfuss weitere 45 Minuten dünsten. Erst 20 Minuten vor der Fertigstellung gut salzen und, nach Belieben, Essig zufügen.

2017 Kortrijk

2017 Kortrijk

DO, 24.08.17: Abflug nach Brüssel

FR, 25.08.17: Kortrijk, Kanalschifffahrt

SA, 26.08.17: Ypern, Kriegsmuseum im Rathaus

SO, 27.08.17: Brüssel,  Rückflug

Teilnehmer

  1. Bechtiger Ivo
  2. Bürgin Martin
  3. Eckert Pius
  4. Fux Roland
  5. Lazzarini Claudio
  6. Lulei Gerald
  7. Meuli Hans-Martin
  8. Rotach Heiri
  9. Süess David
  10. Waser Franz

2016 Ravensburg

2016 Ravensburg

FR, 26.08.16: Friedrichshafen – Hopfengut No. 20 in Tettnang samt Museum – Ravensburg. Hotel Residenz,Ravensburg.

SA, 27.08.16: Bahnfahrt nach Biberach

SO, 28.08.16: Biberach-Friedrichshafen-Schiff nach Bregenz

Teilnehmer

  1. Bechtiger Ivo
  2. Bürgin Martin
  3. Fischer Peter
  4. Fux Roland
  5. Lazzarini Claudio
  6. Lulei Gerald
  7. Meuli Hans-Martin
  8. Rotach Heiri
  9. Schwarz Bobby
  10. Süess David
  11. Waser Franz

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